Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Meggie Schmiedel, Inhaberin des Einzelunternehmens Designlöwin (im Folgenden „Designlöwin“), und ihren Auftraggebern, sofern diese Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (UGB) sind. Geschäfte mit Verbrauchern sind von diesen AGB nicht umfasst.
Die AGB gelten insbesondere für Leistungen in den Bereichen Branding und Corporate Design, Grafik- und Printdesign, Webdesign, digitale Gestaltung, Produktionsabwicklung sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Betreuungsleistungen.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Designlöwin diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang und Vertragsschluss
Der konkrete Leistungsumfang, das Honorar sowie allfällige besondere Projektbedingungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder einer sonstigen schriftlichen Leistungsbeschreibung. Leistungen, die darin nicht ausdrücklich enthalten sind, gelten nicht als geschuldet und können gesondert verrechnet werden.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Beauftragung per E-Mail oder durch Unterfertigung einer Auftragsbestätigung zustande.
Designlöwin erbringt kreative und gestalterische Leistungen auf Grundlage des vereinbarten Briefings und der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Gestalterische Entscheidungen, die nicht ausdrücklich vorgegeben wurden, liegen im fachlichen Ermessen von Designlöwin.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Unterlagen, Zugangsdaten, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder geänderte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Ausführungs- und Lieferfristen angemessen. Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben wiederholt oder angepasst werden müssen, kann gesondert verrechnet werden.
4. Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte und Rechte Dritter
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über alle für die Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der von ihm bereitgestellten Inhalte erforderlichen Rechte verfügt. Dies betrifft insbesondere Texte, Bilder, Fotografien, Logos, Marken, Musik, Videos, Schriften, KI-generierte Inhalte und sonstige Materialien.
Designlöwin ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte umfassend auf mögliche Rechtsverletzungen zu prüfen. Wird Designlöwin wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, hat der Auftraggeber Designlöwin im gesetzlich zulässigen Umfang schad- und klaglos zu halten, sofern die Rechtsverletzung aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammt.
5. Urheberrecht, Nutzungsrechte und Arbeitsdateien
Alle von Designlöwin geschaffenen Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Layouts, Websites und sonstigen kreativen Leistungen bleiben urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Umfang, Gebiet, Dauer und Nutzungsarten richten sich nach dem jeweiligen Auftrag. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für die eigene Unternehmenskommunikation.
Eine über den vereinbarten Verwendungszweck hinausgehende Nutzung, Weitergabe an Dritte zur eigenständigen Weiterverwertung oder wesentliche Bearbeitung bedarf einer gesonderten Vereinbarung, soweit nicht zwingende gesetzliche Rechte entgegenstehen.
Nicht ausgewählte Entwürfe, Varianten, Skizzen, Konzepte und Vorarbeiten bleiben bei Designlöwin; daran werden keine Nutzungsrechte eingeräumt.
Die Herausgabe offener Arbeits-, Projekt- oder Quelldateien, insbesondere AI-, PSD-, INDD-, Affinity- oder vergleichbarer Dateien, ist nicht geschuldet, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Vereinbarte finale Export- und Produktionsdateien, insbesondere PDF-, SVG-, EPS-, PNG- oder JPG-Dateien, bleiben davon unberührt.
6. Kennzeichnung und Referenznutzung
Designlöwin ist berechtigt, im üblichen Umfang auf die eigene Urheberschaft hinzuweisen, sofern im jeweiligen Projekt nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Designlöwin ist berechtigt, nach Veröffentlichung des Projekts Namen, Firmenlogo und die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten zu Zwecken der Eigenwerbung und Referenzdarstellung, insbesondere auf der eigenen Website, in Social-Media-Kanälen, Präsentationen und Portfolios, zu verwenden. Der Auftraggeber kann dieser Referenznutzung aus berechtigtem Interesse schriftlich widersprechen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung richtet sich nach dem im Angebot oder Auftrag vereinbarten Honorar. Soweit nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch mit Erbringung der jeweiligen Leistung.
Designlöwin ist berechtigt, Vorschüsse, Akontozahlungen, Teilrechnungen oder Zwischenabrechnungen zu verlangen. Ratenzahlungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Soweit Designlöwin die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte diese steuerliche Behandlung entfallen, wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer zusätzlich verrechnet, soweit dies rechtlich zulässig und für den konkreten Auftrag anwendbar ist.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmergeschäfte. Der Auftraggeber hat darüber hinaus die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassokosten zu ersetzen.
Designlöwin ist berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen zurückzuhalten. Bei vereinbarter Ratenzahlung kann bei nicht fristgerechter Zahlung eines Teilbetrags Terminverlust eintreten und die gesamte noch offene Forderung fällig gestellt werden.
8. Freigaben, Druck- und Produktionsleistungen
Vor der Weitergabe finaler Druck-, Produktions- oder Veröffentlichungsdaten an Dritte erhält der Auftraggeber, soweit nach Art des Projekts vorgesehen, Gelegenheit zur abschließenden Prüfung und Freigabe. Mit der Freigabe bestätigt der Auftraggeber insbesondere die Richtigkeit von Texten, Namen, Kontaktdaten, Preisen, Maßen, Positionierungen und sonstigen von ihm zu prüfenden Inhalten.
Für Fehler, die bereits in einer vom Auftraggeber ausdrücklich freigegebenen Version enthalten waren, haftet Designlöwin nur nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der übrigen Haftungsregelungen dieser AGB.
Bei Druck-, Folierungs- und sonstigen Produktionsleistungen können technisch oder materialbedingt geringfügige Abweichungen auftreten, insbesondere bei Farbe, Helligkeit, Materialwirkung, Beschnitt, Falz, Positionierung und Maß. Branchenübliche und zumutbare Abweichungen stellen keinen Mangel dar. Bildschirmdarstellungen sind nicht farbverbindlich, sofern kein verbindliches Farbproof oder eine ausdrücklich definierte Farbreferenz vereinbart wurde.
Werden Produktions-, Druck-, Versand- oder sonstige Fremdleistungen über Dritte abgewickelt, gelten ergänzend deren technische Spezifikationen und produktionsbedingte Toleranzen. Designlöwin haftet nicht für von Dritten verursachte Leistungsstörungen, soweit Designlöwin diese nicht zu vertreten hat.
9. Fremdleistungen, Lizenzen und Drittanbieter
Soweit für die Vertragserfüllung Leistungen, Produkte oder Lizenzen Dritter erforderlich sind, können diese nach Vereinbarung im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers oder durch Designlöwin beschafft bzw. weiterverrechnet werden.
Für Verfügbarkeit, Funktionsumfang, Preisänderungen, technische Änderungen oder die dauerhafte Fortführung von Diensten und Produkten Dritter – insbesondere Hosting, Domains, Plugins, Themes, Schriften, Stockmaterial, Online-Dienste oder Plattformen – übernimmt Designlöwin keine Gewähr, soweit die Ursache außerhalb des Einflussbereichs von Designlöwin liegt.
10. Webdesign, Hosting und Domains
Der für eine Website verwendete Hostinganbieter, der technische Leistungsumfang sowie laufende Hosting-, Domain- oder Lizenzkosten werden im jeweiligen Angebot oder Auftrag festgelegt. Designlöwin kann Hosting- und Domainleistungen selbst als Reseller verrechnen oder einen direkten Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Drittanbieter vorsehen.
Domainverlängerungen und wiederkehrende Hosting- oder Lizenzleistungen richten sich nach der jeweils vereinbarten Laufzeit sowie den Bedingungen des betreffenden Anbieters. Soweit Designlöwin solche Leistungen selbst verrechnet, werden die jeweiligen Kosten und Verlängerungsbedingungen im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten.
Für Störungen, Ausfälle, Sicherheitsvorfälle oder Änderungen bei Hostinganbietern, Domainregistraren, Plugin-, Theme- oder sonstigen Drittanbietern haftet Designlöwin nur, soweit diese von Designlöwin schuldhaft verursacht wurden.
10.1 Wartungs- und Betreuungspakete für Websites
Für Websites können unterschiedliche Wartungs- und Betreuungspakete vereinbart werden. Der konkrete Leistungsumfang, die Abrechnungsperiode und das Honorar ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der gesonderten Wartungsvereinbarung.
a) Technisches Wartungspaket
Das technische Wartungspaket umfasst – im jeweils vereinbarten Umfang – Leistungen zur technischen Pflege, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Website, insbesondere regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen, System-, Theme- und Plugin-Updates sowie Backups. Inhaltliche oder gestalterische Änderungen sind in diesem Paket nicht enthalten.
b) Erweitertes Wartungs- und Betreuungspaket
Das erweiterte Wartungs- und Betreuungspaket umfasst zusätzlich zu den technischen Wartungsleistungen auch laufende inhaltliche Bearbeitungen im vereinbarten Umfang, beispielsweise den Austausch oder die Aktualisierung bestehender Texte, Bilder, Kontaktdaten, Öffnungszeiten oder vergleichbarer Inhalte.
Nicht als laufende inhaltliche Bearbeitung gelten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, insbesondere umfangreiche Neugestaltungen, neue Unterseiten oder Funktionen, strukturelle Änderungen, vollständige Text- oder Bildkonzeptionen, Shop-Erweiterungen oder sonstige Leistungen, die den vereinbarten Betreuungsumfang wesentlich überschreiten. Solche Leistungen werden nach vorheriger Abstimmung gesondert verrechnet.
Wartungs- und Betreuungspakete sind nur Bestandteil des Website-Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit eine jährliche Laufzeit vereinbart ist, verlängert sich das Paket jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Verlängerungstermin schriftlich gekündigt wird.
Trotz regelmäßiger Wartung kann keine vollständige Fehler-, Ausfall- oder Angriffsfreiheit einer Website garantiert werden. Designlöwin schuldet die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Wartungsleistungen, nicht jedoch einen bestimmten Sicherheits- oder Verfügbarkeitserfolg.
11. Einsatz von KI- und softwaregestützten Werkzeugen
Designlöwin ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung branchenübliche softwaregestützte und künstliche Intelligenz nutzende Werkzeuge einzusetzen, sofern dadurch die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Leistung nicht beeinträchtigt wird.
Bei vom Auftraggeber bereitgestellten KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten trägt der Auftraggeber die Verantwortung dafür, dass deren Verwendung rechtlich zulässig ist und erforderliche Nutzungsrechte vorliegen. Soweit die Schutzfähigkeit oder Exklusivität KI-generierter Elemente rechtlich oder tatsächlich nicht zuverlässig gewährleistet werden kann, schuldet Designlöwin keine darüber hinausgehende Garantie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
12. Lieferfristen und Abnahme
Liefer- und Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Voraussetzung für die Einhaltung ist die rechtzeitige Mitwirkung des Auftraggebers gemäß Punkt 3.
Nach Projektabschluss werden die vereinbarten finalen Dateien bzw. Leistungen übergeben. Erfolgt innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe keine schriftliche und konkrete Mängelanzeige, gilt die Leistung im unternehmerischen Geschäftsverkehr als abgenommen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Befindet sich Designlöwin mit einer verbindlich zugesagten Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber nach erfolgloser schriftlicher Setzung einer angemessenen Nachfrist vom betroffenen Leistungsteil zurücktreten.
13. Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von sieben Kalendertagen nach Lieferung oder Leistung, schriftlich und unter konkreter Beschreibung des Mangels anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Die gesetzlichen Bestimmungen für Unternehmergeschäfte bleiben im Übrigen unberührt.
Bei berechtigten Mängeln ist Designlöwin zunächst zur Verbesserung oder – soweit sachgerecht – zum Austausch berechtigt. Der Auftraggeber hat die zur Prüfung und Mängelbehebung erforderliche Mitwirkung zu ermöglichen.
Die rechtliche Prüfung einer Gestaltung, Bezeichnung, Marke, Werbeaussage oder sonstigen Leistung ist nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich beauftragt wurde. Eine etwaige Grobprüfung ersetzt keine anwaltliche oder markenrechtliche Prüfung. Für vom Auftraggeber vorgegebene oder freigegebene Inhalte und deren rechtliche Zulässigkeit haftet Designlöwin nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und eigener schuldhafter Pflichtverletzungen.
Soweit gesetzlich zulässig, haftet Designlöwin bei leichter Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
14. Rücktritt, Kündigung und vorzeitige Vertragsauflösung
Designlöwin ist berechtigt, einen Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Leistungserbringung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen unmöglich wird oder trotz schriftlicher Nachfrist wesentlich verzögert wird, der Auftraggeber trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder notwendige Mitwirkungspflichten nachhaltig verletzt.
Beendet der Auftraggeber einen bereits begonnenen Auftrag vorzeitig, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Fremdkosten sowie bereits verbindlich beauftragte Leistungen Dritter zu vergüten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
15. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden von Designlöwin nach den jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet. Nähere Informationen über Art, Umfang, Rechtsgrundlagen, Empfänger und Speicherdauer der Datenverarbeitung sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf der Website von Designlöwin zu entnehmen.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.
Erfüllungsort ist der Sitz von Designlöwin. Bei Versand körperlicher Waren geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Beförderungsunternehmen übergeben wurde, soweit gesetzlich zulässig.
Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird – soweit gesetzlich zulässig – die ausschließliche Zuständigkeit des für den Sitz von Designlöwin sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. Designlöwin bleibt berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Änderungen und Ergänzungen einzelner Aufträge bedürfen zumindest der Textform, sofern nicht zwingendes Recht eine andere Form verlangt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.